Wenige Tage nach seiner Rückkehr aus Island heiratete Konrad Maurer Valerie von Faulhaber und fand in ihr „jene Gefährtin, die seine Eigenart am besten verstand, […] welcher es völlig genügte, die Gattin eines so großen Mannes zu sein, und die gern und freudig jedes Opfer brachte, um ganz in der Pflege des ihr anvertrauten theuren Lebens aufgehen zu können.“[7] Im Reisebericht äußert sich Maurer interessanterweise überhaupt nicht zur bevorstehenden Hochzeit. Aus der Ehe ging Ludwig Maurer (1859-1927) hervor, welcher Professor der Mathematik in Tübingen wurde.
1860 veröffentlichte Maurer dann die zum Teil selbst zusammengetragenen Isländischen Volkssagen der Gegenwart, vorwiegend nach mündlicher Überlieferung gesammelt, mit dem Vorhaben, das Interesse an Island in der Heimat zu fördern; dies war immerhin die erste größere Veröffentlichung isländischer Sagen in Deutschland. Bereits 1845 hatten in Island Jón Árnason und Magnús Grímsson begonnen, Märchen zu sammeln, doch war das Projekt wegen mangelnden Interesses seitens der Leserschaft eingeschlafen. Maurer konnte beide jedoch überzeugen, das Sammeln wieder aufzunehmen und ebnete mit seinen Isländischen Volkssagen den Weg für die Íslenzkar þjóðsögur og ævintýri,[8] welche in zwei Bänden 1862/64 durch seine Vermittlung in Leipzig erschienen.
Nach der Islandreise begann Maurer, sich beinahe ausschließlich mit der nordischen Rechtsgeschichte auseinanderzusetzen.[9] Im Jahre 1865 folgte Maurers Aufnahme in die Bayerische Akademie der Wissenschaften.[10] 1874, zum Tausendjahrfest Islands, erschien Island von seiner ersten Entdeckung bis zum Untergang des Freistaates, eine großangelegte Darstellung der gesellschaftlichen, kirchlichen, wirtschaftlichen und geistigen Gegebenheiten bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts; Ebbe Hertzberg meinte hierzu, es sei „med al sin lærde Fortjenstlighed et tört Kompilatorium, mere egnet for Opslag end for sammenhængende Læsning“, eine Kritik, die auch Karl von Amira im allgemeinen an Maurers Darstellungsweise äußerte:
„Gewaltig irren aber würde, wer da meinen möchte, auch nur eine einzige [Frage seiner Forschung] sei in wesentlichem Betracht ungefördert geblieben, oder unter der Menge der Produktion habe die Gründlichkeit gelitten. Im Gegenteil, was man eher mit Fug an diesen Schriften ausgesetzt hat, das ist eine gewisse Übertreibung der Gründlichkeit, die zur Mikrologie ausartend die geringfügigsten Nebensachen mit gleicher Umständlichkeit behandelt wie die Hauptsachen, und dann teilweise im Zusammenhang damit die Gleichgültigkeit gegen übersichtliches Gliedern verwickelter Untersuchungen, gegen flüssiges, ja sogar sprachrichtiges Bilden der Sätze.“[11]
In diesen formalen Mängeln lägen hauptsächlich die Rezeptionshindernisse für andere Rechtshistoriker, so dass Maurers Schriften nicht die Aufmerksamkeit erhielten, die sie verdienten.
- [1] Jón Sigurðsson: Om Islands statsretlige forhold. Kjöbenhavn: 1855. ↩
- [2] J. E. Larsen: Om Islands hidtilvärende statsretlige Stilling. Universitätsprogramm, 6. Oktober 1855.↩
- [3] Schier, RLGA, S. 456; Schier, 2005, S. 30.↩
- [4] Nach der Chronik der LMU, S. 7, besuchte er auch Schweden und Norwegen.↩
- [5] von Amira, S. 12.↩
- [6] Die Gullthorissaga oder Thorskfirdingasaga, Leipzig: 1858.↩
- [7] van Vleuten, S. 10↩
- [8] Magnús Grímsson war 1860 verstorben, sodass Jón Árnason die Sammlung allein herausgeben musste.↩
- [9] So las Maurer: „‚Einleitung in die altnordische Rechtsgeschichte‘, ‚Altnordisches Privatrecht‘, ‚Geschichte des öffentlichen Rechts des isländischen Freistaats‘, ‚Isländisches Prozeß- und Strafrecht‘, ‚Altnordisches Kirchenrecht‘, ‚Geschichte der altnordischen Rechtsquellen‘, ‚Altnorwegisches Staatsrecht‘, ‚Staatsrecht der Republik Island‘, ‚Ausgewählte Materien des altnordischen Privatrechts‘, ‚Altnorwegisches Gerichtswesen‘, ‚Altnorwegischer Prozeß‘, ‚Uebungen in der Interpretation altnordischer Rechtsquellen‘.“ van Vleuten, S. 11↩
- [10] Eine Aufzählung sämtlicher Mitgliedschaften und Auszeichnungen findet sich in der Chronik der LMU, S. 5.↩
- [11] von Amira, S. 15.↩